20 Jahre für Krafträder bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Eingeschl. Klassen:
A1, A2, AM
Bemerkungen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden.