Übersicht
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A2
A1
B
BE
AM
L
Mofa25
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Klasse:
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B
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Befristung:
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keine / unbefristet
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Mindestalter:
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18 (bF17)
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Eingeschl. Klassen:
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M, L, S
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Bemerkungen:
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Anhänger dürfen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Mit der "alten" Klasse 3 darfst Du alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen, z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Deinem Fahrzeug ziehen.
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Unterlagen:
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- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis (Kopie)
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Begleitetes Fahren ab 17 (bF17):
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Infos für Begleitpersonen:
- Die Person muss mindestens 30 Jahre alt seien
- Die Person muss einen gültigen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen
- Die Person darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
- Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Begleitpersonen
Weitere Informationen findest Du auf www.begleitetes-fahren.de.
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Alle Angaben ohne Gewähr. |