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Ausbildung




Führerscheinklassen
Übersicht A A2 A1 B BE AM L Mofa25
Klasse: A
Befristung: keine / unbefristet
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg

20 Jahre für Krafträder bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW

Eingeschl. Klassen: A1, A2, AM
Bemerkungen: Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Unterlagen:
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Personalausweis (Kopie)
Alle Angaben ohne Gewähr.
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